Allgemeine Geschäftsbedingungen myrobin auf Schiene

1 Allgemeines

1.1 Die myrobin GmbH, FN 388462 v, St. Veiter Ring 3, 9020 Klagenfurt, Österreich ("myrobin"), bietet Bahnreisenden ("Robins") die Möglichkeit, Pakete von myrobin oder anderen Personen auf ihren Reisen mit den Zügen der Österreichischen Bundesbahnen ("ÖBB") mitzunehmen und dafür ein Entgelt von myrobin zu erhalten ("Beförderung").

1.2 Personen, die ein Paket von einem Robin befördern lassen möchten ("Absender"), können das zu befördernde Paket an ausgewählten österreichischen Bahnhöfen bei einem Stand von myrobin ("myrobin-Stand") abgeben. Myrobin stellt sicher, dass das Paket von einem Robin zum Zielbahnhof befördert wird ("Versendung"). Vertragspartner des Absenders für die Versendung wird stets myrobin, zwischen Absender und Robin kommt kein Vertragsverhältnis über die Versendung zustande.

1.3 Eine Beförderung oder eine Versendung ist ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") möglich. Wenn der Robin diesen Bedingungen im Zuge des Registrierungsprozesses nicht zustimmt, kommt kein Vertrag zustande und es ist für den Robin nicht möglich, eine Beförderung durchzuführen. Wenn der Absender diesen Bedingungen im Zuge des Registrierungsprozesses nicht zustimmt, kommt kein Vertrag zustande und es ist für den Absender nicht möglich, eine Versendung durchführen zu lassen.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Beförderung

2.1.1 Gegenstand eines Vertrags über die Beförderung ("Beförderungsvertrag") ist die Übernahme eines Pakets am Abgangsbahnhof und dessen Beförderung zum Zielbahnhof durch den Robin.

2.1.2 Eine Beförderung findet immer nur von Bahnhof zu Bahnhof statt. Nach erfolgter Registrierung an einem myrobin-Stand (siehe Punkt 3) übernimmt der Robin das zu befördernde Paket am Abgangsbahnhof und befördert es anschließend in einem Zug der ÖBB zum Zielbahnhof. Am Zielbahnhof gibt der Robin das Paket am dortigen myrobin-Stand wieder ab.

2.1.3 Mit der Übergabe des Pakets am myrobin-Stand am Zielbahnhof ist der Beförderungsvertrag erfüllt. Myrobin stellt dem Robin nach der Übergabe des Pakets eine Übergabebestätigung aus und bezahlt das im Zuge der Registrierung vereinbarte Entgelt.

2.1.4 Eine Beförderung ist nur in Zügen der ÖBB möglich. Der Robin muss über eine gültige Fahrkarte der ÖBB für die betreffende Strecke verfügen. Die Fahrkarte wird nicht von myrobin bereitgestellt.

2.1.5 Ein Beförderungsvertrag kommt immer nur zwischen dem Robin und myrobin zustande

2.2 Versendung

2.2.1 Gegenstand eines Vertrags über die Versendung ("Versendungsvertrag") ist der Transport des vom Absender an einem myrobin-Stand abgegebenen Pakets zum Zielbahnhof. Myrobin ist für den Transport des Pakets verantwortlich und wird diesen durch einen Robin durchführen lassen. Vertragspartner des Absenders ist ausschließlich myrobin.

2.2.2 Nachdem der Robin das Paket am myrobin-Stand am Zielbahnhof übergeben hat, wird myrobin den vom Absender im Zuge der Registrierung bekanntgegebenen Empfänger kontaktieren und den Absender über die Ankunft des Pakets am Zielbahnhof informieren.

2.2.3 Ab diesem Zeitpunkt kann der Empfänger das Paket vom myrobin-Stand am Zielbahnhof abholen. Die myrobin-Stände sind zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet.

2.2.4 Der Absender kann das Transportgut vor der Abgabe am Abgangsbahnhof entweder bereits als Paket verpackt abgeben oder vor Ort am Abgangs-bahnhof durch myrobin verpacken lassen. Die Benutzung der Verpackung von myrobin ist kostenlos. Eine solche von myrobin zur Verfügung gestellte Verpackungen ist am Zielbahnhof wieder abzugeben. Ein allfälliger Weitertransport des Transportguts durch den Empfänger ist mit dieser Verpackung nicht möglich.

2.2.5 Das vereinbarte Entgelt muss der Absender nach Abschluss der Registrierung vor Ort am myrobin-Schalter bezahlen.

2.2.6 Im Rahmen einer Versendung darf Folgendes nicht versendet werden:

  • Lebendige Tiere oder Tierkadaver
  • Apotheken- und rezeptpflichtige Artikel
  • Drogen
  • Waffen und Waffenzubehör
  • Gefahrengüter (z.B. Sprengstoff, Gift, Säure)

2.2.7 Ein Versendungsvertrag kommt immer nur zwischen dem Absender und myrobin zustande. Myrobin ist für die Versendung verantwortlich. Es bestehen keine wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Absender und Robin aus einem Versendungsvertrag.

3 Registrierung am Bahnhof

3.1 Bevor eine Beförderung oder eine Versendung durchgeführt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich.

3.2 Eine Registrierung ist vor Ort an einem Bahnhof bei einem myrobin-Stand oder unter bahn.myrobin.com möglich. Im Zuge des Registrierungsprozesses wird dem Robin bzw. dem Absender angezeigt, welche Daten zwingend anzugeben sind.

3.3 Der Robin muss bei der Registrierung seinen Vor- und Nachnamen und eine Tele-fonnummer, unter der der Robin erreichbar ist, angeben. Der Robin muss mindes-tens 18 Jahre alt sein.

3.4 Der Absender muss bei der Registrierung seinen Vor- und Nachnamen, eine Tele-fonnummer, unter der er erreichbar ist, Informationen zum Empfänger, der das Paket am Zielbahnhof abholt, sowie zur Sendung selbst angeben.

3.5 Schließt der Robin den Registrierungsprozess ab und stimmt diesen AGB durch An-kreuzen der entsprechenden Checkbox zu, kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Robin und myrobin zustande.

3.6 Schließt der Absender den Registrierungsprozess ab und stimmt diesen AGB durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox zu, kommt ein Versendungsvertrag zwischen dem Absender und myrobin zustande.

3.7 Die Registrierung ist vor jeder Beförderung oder Versendung erneut durchzuführen.

4 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5 Kontakt

Die Kontaktinformationen von myrobin lauten:

myrobin GmbH
FN 388462 v
St. Veiter Ring 3, 9020 Klagenfurt
+43 1 49 49 297 800, support@myrobin.com

6 Anwendbares Recht

6.1 Diese AGB, einschließlich etwaiger Fragen über das gültige Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses und einschließlich etwaiger Streitigkeiten, unterliegen den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

6.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und von denen durch eine Vereinbarung nicht abgewichen werden darf, bleiben von dieser Rechtswahl unberührt.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Myrobin unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechts-behelfsverfahren.

7.2 Diese AGB können jederzeit auf unserer Website unter bahn.myrobin.com/agb abgerufen, abspeichert und ausgedruckt werden.

7.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

7.4 Wenn myrobin ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB nicht durchsetzt, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.